DSGVO und TTDSG: Die unterschätzten Stolpersteine der Kanzleiwebsite
Eine Kanzleiwebsite ist berufsrechtlich heikles Terrain. Drei Compliance-Risiken sehen wir bei fast jedem Audit, das wir übernehmen.
Cookie-Consent ohne echte Wahl
Viele Kanzleiwebsites setzen Tracking-Cookies, bevor der Mandant zustimmt. Das verstößt sowohl gegen die DSGVO als auch gegen § 25 TTDSG — und gefährdet im schlechtesten Fall die Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem Mandanten.
Kontaktformulare ohne Auftragsverarbeitung
Wenn Sie Mandantenanfragen über ein Formular eines US-Anbieters (z. B. Typeform, HubSpot, Squarespace) entgegennehmen, sind Sie nach Schrems II in der Beweispflicht. Wir setzen ausschließlich EU-gehostete Formulare ein.
Server in Drittländern
Hosting bei Cloudflare US, AWS US oder Vercel US ist für eine Kanzleiwebsite rechtlich problematisch. Unsere Standardbasis: Hetzner Falkenstein, Hostinger DE oder vergleichbare EU-Standorte.
Was wir liefern
Jede von uns gebaute Kanzleiwebsite kommt mit dokumentierter Auftragsverarbeitung, DSGVO-Audit, Cookie-Consent nach TTDSG und EU-Hosting. Auf Wunsch bereiten wir auch die Datenschutzfolgenabschätzung vor.